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Einspruch -außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Nicht selten gibt es zwischen der Rechtsauffassung des Steuerpflichtigen und der
Finanzbehörde Differenzen. Diese Differenz spiegelt sich im entsprechenden
Steuerbescheid wieder, der entweder bewusst oder unbewusst abweichend von der
Erklärung des Steuerpflichtigen festgesetzt wird. Jedoch bedeutet dies für Sie
nicht zwingend, dass Sie die Dinge derart hinnehmen müssen, da ein Einspruch
Abhilfe schaffen kann. Im Gegensatz zum Klageverfahren wird seitens der Behörde
keine Gebühr für das Einspruchsverfahren erhoben.
Wir helfen Ihnen, indem wir Sie vor den Finanzbehörden vertreten.
Dabei werden zunächst die Erfolgschancen eines Einspruchs oder änderungsantrag
erörtert, bevor wir mit der Finanzbehörde in Korrespondenz treten. Unabhängig
davon, ob Sie selbst Ihre Erklärung gemacht haben oder Sie Ihre Erklärung durch
uns haben erstellen lassen, sind Sie stets willkommen, unsere Unterstützung
in Anspruch zu nehmen.
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