Einspruch -außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

Nicht selten gibt es zwischen der Rechtsauffassung des Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde Differenzen. Diese Differenz spiegelt sich im entsprechenden Steuerbescheid wieder, der entweder bewusst oder unbewusst abweichend von der Erklärung des Steuerpflichtigen festgesetzt wird. Jedoch bedeutet dies für Sie nicht zwingend, dass Sie die Dinge derart hinnehmen müssen, da ein Einspruch Abhilfe schaffen kann. Im Gegensatz zum Klageverfahren wird seitens der Behörde keine Gebühr für das Einspruchsverfahren erhoben. Wir helfen Ihnen, indem wir Sie vor den Finanzbehörden vertreten. Dabei werden zunächst die Erfolgschancen eines Einspruchs oder änderungsantrag erörtert, bevor wir mit der Finanzbehörde in Korrespondenz treten. Unabhängig davon, ob Sie selbst Ihre Erklärung gemacht haben oder Sie Ihre Erklärung durch uns haben erstellen lassen, sind Sie stets willkommen, unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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