Leistungen
Insbesondere die Gründungs- und Anfangsphase ist für diejenigen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen,
von großer Bedeutung. Dabei steht der bzw. stehen die Gründer vor einer Reihe von Herausforderungen wie:
- In welcher Rechtsform soll mein/unser Unternehmen gegründet werden (GmbH, KG, Einzelunternehmen etc.)?
- Wie kalkuliere/n ich/wir Kosten und Erlöse?
- Wie sind Rechnungen zu stellen?
- Welche steuerlichen Risiken bestehen?
- Wie hoch sind die Personalkosten? Lohnt sich zusätzliches Personal?
- Kann ich umsatzsteuerlich die Kleinunternehmerregelung beanspruchen?
- uvm.
Da sich diese und viele andere Fragen pauschal nicht beantworten lassen, betreuen wir Sie individuell und
suchen gemeinsam nach Antworten. Besonders in der Gründungsphase haben Sie mit uns einen Partner an der
Seite, der Sie beständig und kontinuierlich unterstützt.
Betriebswirtschaftliche Beratung
- betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Cashflow-Berechnungen
- Kostenrechnung mit Kostenstellen
- diverse Analysen und Prognosen
Bewusstsein und überblick über Rentabilität und Liquidität ist für ein erfolgreiches Unternehmen unerlässlich.
Wenn Sie Ihre Buchführung über unser Programm laufen lassen, können wir Ihnen betriebswirtschaftliche
Auswertungen in verschiedenen Variationen zur Verfügung stellen. Je nachdem, ob Sie die Finanzbuchhaltung
durch unsere Mitarbeiter oder selbst im Rahmen des Selbstbuchungsservices eingeben, können Sie schnell und
zuverlässig Ihre Ertrags- und Liquiditätslage überprüfen. Des Weiteren verfügen wir über Programmmodule,
die eine Kostenrechnung mit Kostenstellen erlaubt. Zusätzlich können noch diverse Analysen hinsichtlich
Kundenstruktur und betriebswirtschaftliche Prognosen erstellt werden. Für detailliertere Informationen
zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
- Finanzbuchhaltung
- Buchhaltung von Land- und Forstwirten
- elektronische Erfassung von Belegen -optional-
Für Firmenmandanten und Land- und Forstwirte können wir die elektronische Verarbeitung der
Finanzbuchhaltung übernehmen.
Damit können Sie personelle Ressourcen einsparen und an anderer Stelle sinnvoll nutzen.
Dabei profitieren Sie von der guten und fachbezogenen Ausbildung unserer Mitarbeiter,
die darauf geschult sind, die Buchführung entsprechend den steuerrechtlichen und handelsrechtlichen
Vorschriften EDV-technisch zu erfassen. Ferner können gravierende Fehler, die steuerliche Risiken darstellen,
schneller erkannt und behoben werden. Insbesondere im Umsatzsteuerrecht können fehlerhafte Rechnungen oder
fehlende Belege im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften erhebliche steuerliche Risiken bergen.
Ferner können ertragsteuerliche Besonderheiten, wie sie z.B. bei Geschenken existieren, erkannt und gebucht
sowie beratend Alternativen aufgezeigt werden.
Seit kurzem ist es auch möglich, die Buchungsbelege zu elektronisieren und der entsprechenden Buchung zuzuordnen.
- Erstellung von Gehaltsabrechnungen
- Lohnsteueranmeldungen
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Baulohn
Steuerstraf- und Steuerbußgeldangelgenheiten
Rat in Steuerstrafsachen
Nicht jede steuerliche Gestaltung stellt eine strafbare Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung dar.
Jedoch gilt umgekehrt auch, dass nicht jede Gestaltung keine steuerstrafrechtlichen Konsequenzen nach sich
zieht. Im Zweifelsfall stehen wir Ihnen zur Verfügung steuerlich zulässige Gestaltungen von nicht erlaubten
Gestaltungen abzugrenzen. Doch auch dann, wenn die Behörde die Ermittlungen aufgenommen hat oder eine
Aufdeckung im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung zu befürchten ist, ist die Konsultation eines
Steuerberaters unerlässlich. Unter Umständen gibt es noch Möglichkeiten, Sie durch eine strafbefreiende
Selbstanzeige vor einer Strafe zu bewahren. Da wir der Schweigepflicht unterliegen, können Sie uns vertrauen.
Als vertrauenswürdiger Partner stehen wir Ihnen auch in unangenehmen Situationen bei.
strafbefreiende Selbstanzeige
Im Steuerrecht ist der Weg zur Steuerehrlichkeit möglich, ohne dass dieser Weg zur Vorbestrafung führt.
In diesem Zusammenhang geht es um die sog. strafbefreiende Selbstanzeige. Wichtig ist jedoch, dass sämtliche
dem Finanzamt nicht erklärte Einkünfte - seien sie auch noch so gering - in der Steuererklärung angegeben
werden. Im Rahmen der Selbstanzeige sind die durch die Nacherklärung festgesetzten Steuern zuzüglich
Nachzahlungszinsen, Hinterziehungszinsen und ggfs. Strafzinsen zu zahlen, um Straffreiheit zu erlangen.
Infolge der Verschärfung der Selbstanzeige ist höchste Sorgfältigkeit geboten.Wir erklären für Sie die
vergessenen oder nicht angegebenen Einkünfte nach und übernehmen die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Des Weiteren berechnen wir Ihnen, wie viel Sie eine Selbstanzeige zum jeweiligen Zeitpunkt kosten könnte.
Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Abholservice
- Self-Booking
Sie sind aus welchen Gründen auch immer leider nicht mobil und wissen nicht, wie Sie Ihre Unterlagen
zum steuerlichen Berater bringen können? Dies stellt kein Problem dar, da wir Ihre Unterlagen auch
gerne abholen und zurückbringen.
Sie besitzen die nötigen Kenntnisse im Bereich Finanzbuchhaltung und benötigen lediglich Hilfe bei der
Abgabe der Steuererklärungen? Sofern Sie über einen Internetzugang verfügen, sollte es kein Problem sein,
für Sie einen Zugang zu unserem Programm zu legen. Sie können dann alle Funktionen unseres Programms
uneingeschränkt nutzen, wenn dies gewünscht sein sollte.
Falls Sie ein eigenes Buchführungsprogramm nutzen, gibt es Möglichkeiten, über eine Datenschnittstelle Ihre
Buchführung in unser Programm einzulesen. So kann ohne großen Aufwand Ihre Buchführung für
den Jahresabschluss genutzt werden.
- In Kooperation mit ggfs. Rechtsanwalt Hagemann
- In Kooperation mit ggfs. Ulrich Kund (Notar)
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