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Finanzgerichtsverfahren
Ist das Einspruchsverfahren für Sie negativ ausgegangen, muss die Entscheidung nicht
zwangsläufig endgültig sein. Grundsätzlich kann nach Abschluss des Einspruchsverfahrens
Klage vor dem örtlich zuständigen Finanzgericht erhoben werden. Allerdings muss die Klage
innerhalb von einem Monat erhoben werden. Nach Verstreichen der Frist ist eine Klage nicht
mehr zulässig.
Wir loten mit Ihnen vor der Klageerhebung die Erfolgschancen aus, bevor wir für Sie die
Klage verfassen und einreichen.
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