Finanzgerichtsverfahren

Ist das Einspruchsverfahren für Sie negativ ausgegangen, muss die Entscheidung nicht zwangsläufig endgültig sein. Grundsätzlich kann nach Abschluss des Einspruchsverfahrens Klage vor dem örtlich zuständigen Finanzgericht erhoben werden. Allerdings muss die Klage innerhalb von einem Monat erhoben werden. Nach Verstreichen der Frist ist eine Klage nicht mehr zulässig. Wir loten mit Ihnen vor der Klageerhebung die Erfolgschancen aus, bevor wir für Sie die Klage verfassen und einreichen.

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