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Betreuung von Land- und Forstwirten
Durch die Kooperation mit landwirtschaftlichen Buchstellen betreuen wir zur Zeit
mehrere Land- und Forstwirte. Neben dem klassischen Jahresabschluss und der
Einnahmen-überschussrechnung gibt es für Land- und Forstwirte die Möglichkeit,
den Gewinn nach § 13a EStG nach Durchschnittssätzen zu berechnen. Wir beraten
Sie nach Ihren persönlichen Umständen, welche Gewinnermittlungsart für Sie in
Frage kommt und welche steuerlich für Sie günstiger ist.
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