Betreuung von Land- und Forstwirten

Durch die Kooperation mit landwirtschaftlichen Buchstellen betreuen wir zur Zeit mehrere Land- und Forstwirte. Neben dem klassischen Jahresabschluss und der Einnahmen-überschussrechnung gibt es für Land- und Forstwirte die Möglichkeit, den Gewinn nach § 13a EStG nach Durchschnittssätzen zu berechnen. Wir beraten Sie nach Ihren persönlichen Umständen, welche Gewinnermittlungsart für Sie in Frage kommt und welche steuerlich für Sie günstiger ist.

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