Erstellung von Jahresabschlüssen und überschussrechnungen

Wir erstellen für Sie die jährlichen Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Nicht nur für Einzelunternehmer, sondern auch für Personen- und Kapitalgesellschaften können wir Jahresabschlüsse einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang anfertigen. Des Weiteren können wir für Sie auch Eröffnungs-, Zwischen- und Liquidationsabschlüsse aufstellen.
Falls wir Ihre Kapitalgesellschaft betreuen, helfen wir Ihnen bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

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